
AW: Anzeige wegen eines "Scherzes"
Tatbestandsmerkmale von Kinderhandel ist ja nun nicht gegeben. 145d scheidet ja wohl daran, dass nichts gegenüber einer Behörde vorgetäuscht wurde.
Aber auch wenn so ein Verhalten nicht strafbar sein sollte, so finde ich es rechtsethisch dennoch nicht vertretbar. Vor allem, da man selbst wohl dann, wenn tatsächlich einer anbeist, in einer dummen Situation ist...
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.