Ist es erlaubt Bilder von Gebäuden ,Fahrzeugen oder ähnlichem ohne vorherige absprache bzw Einwilligung des Besitzers zu veröffentlichen , falls nicht ,was kann passieren ?
Ist es erlaubt Bilder von Gebäuden ,Fahrzeugen oder ähnlichem ohne vorherige absprache bzw Einwilligung des Besitzers zu veröffentlichen , falls nicht ,was kann passieren ?
Also soweit ich weiß, kann da nichts passieren.
Es ist aber so: Das derjenige, der die Fotos gemacht hat, das Copyright praktisch für diese trägt und gegen klagen kann, wenn jemand diese von IHM gemachten Fotos veröffentlicht.
UrhG § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
D.h. solange das Gebäude von der Straße aus sichtbar ist - kein Problem.
Ein Gebäudefoto, dass nur erstellt werden konnte, indem der Fotograph z.B. in einen Privatgarten gehen musste berührt das Urheberrecht des Architekten usw.
Auch muss das Gebäude immer so aussehen - d.h. ein Foto des von Christo verhüllten Reichstags ist ohne Einwilligung problematisch.
Das war mal eine kompetente Auskunft, ganz unüblich hier. Danke.