Wie wäre ein Fall zu beurteilen, in dem Webseitenbetreiberx eine private Homepage über seine Schwangerschaft verfasst hat, sie aber schließt, weil er Angs vor Datenklau hat.
Später stellt er zb fest, das jemand (Websitebetreiber y) zwei Bilder wohl vorher schon runtergeladen hatte und nun diese auf seiner Homepage veröffentlicht. Ein Bild eines Schwangerschaftstests, und ein Ultraschallfoto, auf dem der Name von x und der Dr. Name von x entfernt wurde.
x schreibt y an, das die Bilder zu entfernen sind. y entfernt nur das Ultraschallfoto, lässt das Testbild aber drauf. Behauptet sogar es sei seins und dass das Ultraschallfoto nie da war. X hat nur einen Zeugen, der das Foto vorher erstellt hat, das Erstellungsdatum (das weit vor einem möglichen Schwangerschaftstest von y liegt), den Untergrund auf dem das Bild fotografiert wurde.
In Sachen des Ultraschallbildes: Natürlichen einen Screenshot von der HP der Person y, aufdem man klar sehen kann, das er das Ultraschallfoto drauf hatte. Das original des Bildes, mit Namen, Datum und Arztname.
Sooo nun meine Frage.
Wenn Person y sich weigert das Bild zu entfernen, reichen dann x`s "Beweise"? Was kann x tun? Kann x Strafanzeige stellen?
Vlg Miss