hi
ich hoffe mir kann geholfen werden
ich mache es jetzt so wie beschrieben also:
mal angenommen jemand hätte bei ebay eine flasche wein versteigert
und hätte diese auch geliefert
dem käufer ist aber aufgefallen das der verkäufer aus versehen eine falsche flasche gegriffen hat und er daher nicht die gewünschte erhalten hat
er hat dann selber woanders die flasche besorgt die er ersteigert hatte
natürlich zu einem deutlich hoheren preis, da er die flasche einer dritten person versprochen hat
jetzt ist die frage ob er schadenersatzt vom verkäufer verlangen kann für die neu besorgte flasche da diese deutlich teurer war als die ersteigerte
und weil sie versprochen war
oder ob er nicht erstmal dem verkäufer gelegenheit zur ersaztlieferung geben muss
ich hoffe jemand weis da bescheid und kann helfen
wenn möglich mit angabe von paragraphen damit man sich mal selber informieren kann