
AW: Schriftgröße des haftungsausschluss
Wenn der Haftungsausschluss nicht lesbar ist, gilt er eben nicht. Und da er in der Regel eh überflüssig ist, da man Haftung inder Regel nicht ausschließen kann ...
Und was das Impressum angeht, was die einzige gesetzliche Forderung ist, dazu steht im Gesetz
§5 TMG
... folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten ...
Und was leicht erkennbar ist, darüber haben im Zweifelsfall Gerichte zu entscheiden
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.